Ein besonderer Pfarrei-Dukat, benannt nach dem Privileg der sächsischen Kurfürsten, die nach dem Tod des Kaisers die Pfarrei im sächsischen Bezirk innehatten. Zu diesem Anlass wurden Münzen verschiedener Werte mit dem Bild des reitenden Königs ausgegeben. Erster Jahrgang der sächsischen Vikariatsdukaten von Augustus III.
Ein Exemplar mit einem deutlich erhaltenen Münzspiegelhintergrund. Die Details praktisch intakt, die Oberfläche leicht gewölbt.
Ein überdurchschnittlich gut erhaltener Vikariatsdukaten - immer schwieriger zu finden mit einer so frischen, glänzenden Oberfläche.
Vorderseite: König hoch zu Ross mit Schwert, nach rechts blickend.
D G FRID AUG REX POL DUX SAX ARCHIM & ELECTOR
Rückseite: ein Thron mit Krone und Zepter, im Hintergrund ein Adler mit königlichen Insignien
IN PROVINCIIS IUR SAXON PROVISOR ET VICARIUS.
Gold, Durchmesser 22 mm, Gewicht 3,51 g
In den ersten sechzehn Jahren seiner Herrschaft verfolgte August III. von Sachsen im Wesentlichen keine Münzpolitik. Erst im Jahr 1749 wurde beschlossen, die Produktion von Kupferscherben und Pfennigen aufzunehmen. Diese Aufgabe wurde von drei Münzstätten wahrgenommen: in Dresden, Gruntal und Gubin. Andererseits wurde 1752 in Leipzig mit der Herstellung von Goldmünzen (Augustdorffelder und Dukaten sowie deren Bruchteile und Vielfache) und Silbermünzen (Taler, Halbtaler, Zweigoldmünzen, Tymphen, Torten, Sechspfennige, Tripel und Halbtaler) begonnen. Formal gesehen war die Freigabe der Münzprägeanstalten, die polnische Münzen ausgaben, illegal. Dies lag daran, dass der polnische Sejm seine Zustimmung nicht erteilte. Das Gleiche gilt für die Tätigkeit der städtischen Münzanstalten im Königlichen Preußen. Gdańsk, Toruń und Elbląg nahmen die Münzproduktion auf, ohne den Kämmerer Karol Sedlnicki um Erlaubnis zu fragen.