Eine sehr seltene Medaille, die anlässlich der Wiederherstellung des polnischen Throns durch August II. den Starken nach der Schlacht von Poltawa im Jahr 1709 geprägt wurde.
Die Medaille ist von Grosskurt, auf der Vorderseite signiert.
Ein auf dem Auktionsmarkt praktisch nicht gelistetes Stück, ein ausländisches Angebot ist bekannt.
Ein Exemplar mit einem Spiegel der Münzanstalt. Ungezirkelte Details. Lokale Kratzer auf der Rückseite.
Die Chance, eine so seltene Medaille mit einer so bemerkenswerten Provenienz aus der Sammlung Potocki zu erwerben, wird sich wohl in vielen Jahren nicht wiederholen. Ein außergewöhnliches Numismat zur besten Münzsammlung Augusts II. des Starken.
Vorderseite: eine Figur des Königs in Rüstung, mit einem Zepter in der rechten Hand, unter einem Baldachin stehend, darauf der königliche Mantel und ein Elefantenorden; rechts davon ein Sockel mit einem polnischen Adler an der Wand und einer Krone auf der Kopfstütze, im Segment GROSKURT F
AUGUSTUS II POLONIAR REX AUGUSTISSIMUS (August II. der würdigste polnische König)
Rückseite: Inschrift in zehn Zeilen
REGNO GLORIAM SENATUI DIGNITATEM NOBILITATI SPLENDOREM POPULO LEGES OMNIBUS TRANQUILLITATEM RESTITUIT (Dem Königreich Ruhm, dem Senat Würde, dem Adel Pracht, dem Volk Rechte, dem ganzen Frieden wiedergegeben).
Rant: NUBILA SARMATIAE SIC SIDERA LAETA SERENANT (So frohlocken die Sterne über den Wolken von Sarmatien).
Durchmesser 53 mm, Gewicht 58,50 g
%#16[Graf Edward Raczyński - "Kabinett der polnischen Medaillen"] Die hier gezeigten Medaillen (Nr. 326 - 330) wurden anlässlich der Rückkehr Augusts II. auf den polnischen Thron als Folge des Sieges von Peter I., Zar von Moskau, bei Pułtawa geprägt.
Stanislaus Leszczyński verließ Polen mit dem schwedischen Heer, König Augustus traf mit russischer Unterstützung ein und gab Universalien heraus, in denen er erklärte, dass er seiner Krone nur durch Gewalt beraubt worden sei und dass er sie als Eigentum, das ihm vom Volk verliehen worden sei, zurückerhalte. Augustus II. behauptete in diesen Universalien auch, dass seine Beauftragten in Altranstadt die ihnen übertragene Macht missbraucht und Bedingungen unterschrieben hätten, die der König nicht habe akzeptieren wollen.
Offensichtlich glaubte niemand an eine solche Ausrede, und die nächste Zeit wird beweisen, dass sie in der Tat unbegründet war. Obwohl die sächsische Regierung die oben genannten Kommissare vor Gericht stellte, kam einer von ihnen, Imhoff, bald wieder frei, während der andere, Pfingsten, zwar auf der Festung Königstein inhaftiert war, dort aber so sehr begünstigt wurde, dass kein Zweifel an seiner Unschuld bestand.
Im Jahr 1709, nach der Schlacht von Pułtawa, zog August II. an der Spitze eines sächsischen Heeres in die Republik ein. Stanislaus Leszczyński, der kein Heer hinter sich hatte und von Karl XII. - wenn auch unfreiwillig - im Stich gelassen wurde, musste sich mit Proklamationen an ihn wenden, von denen wir eine, die zwar weniger bekannt, aber aus vielen Gründen wichtig ist, hier wiedergeben}.