Eine sehr seltene Variante des letzten Jahrgangs der Taler von Augustus III Sas, der sogenannte Banco-Taler, geschlagen auf den polnischen Fuß.
Eine Variante mit der Signatur L, des Graveurs Leupold, unter der Büste, bei den ledernen Schulterriemen und mit den Buchstaben L-F (Leupold fecit) in den Enden der Stiele der Palmzweige der Rückseite.
Zentrale Seltenheit, aber Münze mit einem klaren, frischen Hintergrund Spiegel. Oberfläche leicht berieben.
Natürliche Patina vom Rand.
Ein sehr schönes Exemplar, vor allem für diese Ausgabe. Zweifelsohne ein Stück, das in eine fortgeschrittene Sammlung sächsischer Münzen aufgenommen werden sollte.
Vorderseite: Büste mit Krone und Rüstung, bedeckt mit einem Mantel, mit dem Orden des Goldenen Vlieses auf der Brust.
D G AVGVSTVS III REX POLONIARUM
Rückseite: Unterhalb der Krone in einem Kranz von Palmzweigen der fünffeldrige Schild des Wappens der Polnisch-Litauischen Gemeinschaft (der polnische Adler und das litauische Wappen befinden sich in einem Quadrat, im Herzfeld das zweifeldrige Wappen Sachsens, Kurfürstliche Schwerter und Rutengürtel), darunter die Initialen EDC
SAC ROM IMP ARCHIM ET ELECT 1756
Durchmesser 43 mm, Gewicht 29,01 g
Der Kenner und Experte für die Münzprägung von August III. Sas, Herr Piotr Anuszczyk, schreibt in seinem Katalog "Tymfs and orts of August III Sas 1752-1756" folgendes: "L ist die Signatur des Graveurs Leupold, der 1754 Taler mit und ohne Signatur unter der Büste stempeln ließ. Die Porträts der Orte jenes Jahres im Typ 54l zeigen große Ähnlichkeit und einige sind sogar mit dem Porträt der Taler identisch. Dies erlaubt uns, die Urheberschaft der Stempel für 26 Varianten des Typs 54l Leupold zuzuschreiben.
Von ihm stammen auch die Marken für die Taler von 1756, die ein etwas anderes Porträt aufweisen als die oben genannten. Diese Taler gibt es in drei Varianten...".
In den ersten sechzehn Jahren seiner Regentschaft betrieb August III. von Sachsen im Wesentlichen keine Münzpolitik. Erst 1749 wurde beschlossen, die Produktion von Kupferschekeln und -pfennigen aufzunehmen. Diese Aufgabe wurde von drei Münzstätten wahrgenommen: in Dresden, Gruntal und Gubin. Andererseits wurde 1752 in Leipzig mit der Herstellung von Goldmünzen (Augustdorffelder und Dukaten sowie deren Bruchteile und Vielfache) und Silbermünzen (Taler, Halbtaler, Zweigoldmünzen, Tymphen, Unzen, Sechser, Dreier und Halbtaler) begonnen. Formal gesehen war die Freigabe der Münzprägeanstalten, die polnische Münzen ausgaben, illegal. Dies lag daran, dass der polnische Sejm seine Zustimmung nicht erteilte. Das Gleiche gilt für die Tätigkeit der städtischen Münzämter im Königlichen Preußen. Gdańsk, Toruń und Elbląg nahmen die Münzproduktion auf, ohne den Kämmerer Karol Sedlnicki um Erlaubnis zu fragen.