Der markante Vikartaler, benannt nach dem Privileg der sächsischen Kurfürsten, die nach dem Tod des Kaisers das Vikariat im sächsischen Bezirk innehatten. Zu diesem Anlass wurden Münzen verschiedener Nennwerte mit einer Darstellung des Königs zu Pferd geprägt.
Der vorletzte Jahrgang der Vikariatsausgaben von Augustus III. von Sachsen.
Kratzer auf der Vorderseite, aber viel natürlicher Münzglanz.
Eine schöne Präsentation mit einer natürlich gefärbten Patina.
Vorderseite: König hoch zu Ross mit Schwert nach rechts.
D G FRID AUG REX POL DUX SAX ARCHIMARSCHALL & ELECT
Rückseite: ein Thron, darauf eine Krone und ein Zepter, im Hintergrund ein Adler mit den königlichen Insignien
IN PROVINCIIS IUR SAXON PROVISOR ET VICARIUS
Durchmesser 42 mm, Gewicht 26,03 g
In den ersten sechzehn Jahren seiner Herrschaft verfolgte August III. von Sachsen im Wesentlichen keine Münzpolitik. Erst 1749 wurde beschlossen, die Produktion von Kupferscherben und Pfennigen aufzunehmen. Diese Aufgabe wurde von drei Münzstätten wahrgenommen: in Dresden, Gruntal und Gubin. Andererseits wurde 1752 in Leipzig mit der Herstellung von Goldmünzen (Augustdorffelder und Dukaten sowie deren Bruchteile und Vielfache) und Silbermünzen (Taler, Halbtaler, Zwei-Zloty-Münzen, Tymphen, Torten, Sechspfennige, Drillinge und Halbtotale) begonnen. Formal gesehen war die Freigabe der Münzstätten, die polnische Münzen ausgaben, illegal. Dies lag daran, dass der polnische Sejm seine Zustimmung nicht erteilte. Das Gleiche gilt für die Tätigkeit der städtischen Münzanstalten im Königlichen Preußen. Gdańsk, Toruń und Elbląg nahmen die Münzproduktion auf, ohne den Kämmerer Karol Sedlnicki um Erlaubnis zu fragen.