Kosciuszko-Ticket, das seit Jahren ein nationales Erinnerungsstück ist und zu Präsentationszwecken in einem speziellen Rahmen aufbewahrt wird.
Verlust der linken oberen Ecke.
Papier ohne nennenswerte "optische" Mängel, die Farbe des Papiers zeigt die jahrelange Einwirkung von Sonnenlicht.
Ein sehr interessantes Objekt, das zweifelsohne authentisch aus dieser Zeit stammt.
In den polnischen Gebieten war die Einführung des Papiergeldes mit den Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Kościuszko-Aufstandes verbunden. Der Emittent war die vom Obersten Nationalrat eingesetzte Direktion für Schatzscheine. Vom Wert her waren die Schatzscheine den Münzen gleichgestellt. Verbindlichkeiten gegenüber der Staatskasse konnten maximal zu 50 % in Papiergeld und der Rest in Münzen beglichen werden. Diese Bedingung führte dazu, dass sie von der Öffentlichkeit negativ aufgenommen wurde. Künftig sollte die Einlösung von Schatzscheinen aus dem Volksvermögen finanziert werden. Für das Fälschen von Papiergeld war die Todesstrafe vorgesehen sowie die Konfiszierung des gesamten Vermögens des Täters. Um das Vertrauen in die Schatzscheine zu stärken, erlaubte der Oberste Nationalrat am 29. September 1794, dass der gesamte Betrag in Papierpfennigen und Zloty bezahlt werden konnte. Aufgrund der Misserfolge des Aufstandes schwand das Vertrauen der Bevölkerung in das Papiergeld. Die Bevölkerung zog es vor, bei Abrechnungen Goldbarren zu akzeptieren. Die Verbreitung des ersten polnischen Papiergeldes war gering - es wurde nur in Warschau in großem Umfang eingeführt. Nach der Eroberung der Hauptstadt am 6. November 1794 verblieben Scheine aller Stückelungen für insgesamt 7,8 Millionen polnische Zloty in den Händen der Bevölkerung.
Am 8. Juni 1794 beschloss der Oberste Nationalrat die Einrichtung einer Ausgabestelle, der Direktion der Schatzscheine, und die Einführung von Schatzscheinen in den Stückelungen von: 5, 10, 25, 50, 100, 500 und 1000 polnische Zloty. Die Schatzscheine mit dem Ausstellungsdatum 8. Juni 1794 sind sehr ähnlich. Es handelt sich um einseitige Drucke in Form eines stehenden Rechtecks, die sich nur durch die Farbgebung und die Details des Rahmens unterscheiden. Jede Stückelung wurde von Hand nummeriert und von zwei oder drei Vertretern der Schatzkartendirektion unterzeichnet. Darüber hinaus trägt jeder Schein das Trockensiegel der Schatzkammer.
Die gedruckten Papiergeldscheine mit identischem Nennwert wurden in Form eines leinengebundenen "Heftchens" zusammengeheftet. Wenn sie in Umlauf gebracht wurden, wurden sie von Hand ausgeschnitten, so dass sich die Scheine eines Nennwerts in der Größe und in der Form des oberen Rands unterschieden. Der im "Heftchen" verbleibende Teil und die eingesteckte Münze haben die gleiche Nummer.