5% Prämien-Dollar-Anleihe - Serie I, ausgegeben am 1.03.1924
Eine äußerst seltene Anleihe der Zweiten Republik, die bis heute nicht bei OneBid gelistet ist.
Zweck der Emission war die Sanierung des Staatsschatzes und die Durchführung einer Währungsreform durch die Versorgung der Emissionsdeckung der Bank von Polen mit Fremdwährung. Die Anleihen wurden nur für Fremdwährungen und für Goldmünzen und Goldbarren verkauft.
Die Anleihen der Serie I des 5%igen Dollar-Darlehens von 1924 hatten eine zweijährige Laufzeit, die am 1. März 1926 endete. Aufgrund der sehr schwierigen Lage der Staatskasse Mitte der 1920er Jahre ermächtigte das Gesetz vom 22. Dezember 1925 den Finanzminister zur Ausgabe der Serie II des 5%igen Dollar-Darlehens. Die Anleihen der Serie I von 1924 wurden zurückgezahlt oder in Anleihen der Serie II des Premium Dollar Loan von 1926 umgewandelt. Die endgültige Verjährungsfrist für die Anleihen der Serie I lief am 1. März 1936 ab.
Ein Exemplar mit vollständigem Couponbogen, abgebildet im Katalog von J. Mazur auf Seite 209.
Bekannte 4 Stück auf dem Sammlermarkt.
Äußerst empfehlenswert!

format_quote. Die Seltenheit der 5%-Anleihe der 1. Serie des Premium Dollar Loan von 1924 ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass dieses Papier eine sehr kurze Laufzeit von nur 2 Jahren für eine Anleihe hatte. Diese Fälligkeit war bereits 1926. - Serie der Premium Dollar Loan von 1926 (übrigens auch eine äußerst seltene Anleihe, die 1931 fällig wurde und auch praktisch die gesamte Emission wurde in 4%-Anleihen der 3. Serie der Premium Dollar Loan von 1931 eingelöst oder umgewandelt. - Serie des Premium Dollar Loan von 1931 umgewandelt wurde, die ihrerseits bereits zu den populärsten Anleihen der Zweiten Republik gehören, da sie wegen des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs nie zurückgezahlt wurden). Hinzu kommt, dass die Emission von Anleihen der 1. Serie der Premiowa Pożyczka Dolarowa von 1924 eine der wenigen war (abgesehen von Schatzscheinen und Goldschatzbriefen), die bereits vor Kriegsausbruch verjährt waren - die Verjährungsfrist betrug 10 Jahre ab dem Einlösedatum und lief somit 1936 endgültig ab - jeder Inhaber, der diese Anleihen irgendwo "verlegt" hatte, hatte genügend Zeit, sie zu ersetzenformat_quote