Seltener Boratintyp, versilbert.
Eine Variante mit der Pogonia Typ II, der herzoglichen Mitra Typ III und dem Korwin-Wappen Typ I.
Laut Zdzisław Szuplewski "war das Bleichen von Münzen ein legales Verfahren, das in der Münzanstalt im Bleichraum stattfand und Münzen aus minderwertigem Silber betraf. Bei diesem Verfahren wurde die Oberfläche der Münze gereinigt und Kupfer von der Oberfläche abgeschieden, so dass eine Silberschicht auf der Oberfläche zurückblieb.
Die Versilberung war ein illegales Verfahren, bei dem eine Kupfermünze mit einer dünnen Silberschicht überzogen wurde.
Boratinen wurden versilbert, nicht gebleicht.
Bei der Münze aus der Auktion handelt es sich nicht um eine seltene Münzsorte, sondern um eine Fälschung. Boratinen wurden von Fälschern versilbert, um vorzutäuschen, dass es sich um nicht existierende Silberschekel handelt. Bekanntlich behielt sich Danzig-Pommern aufgrund alter Privilegien das Recht vor, eigene Münzen zu prägen, und erwirkte 1659 die Erlaubnis, dass Boratinen dort nicht funktionieren würden. Fälscher benutzten Silberboratinen unter anderem für den Grenzhandel mit Pommern".