Ausgestellt anlässlich der Hochzeit des Sohnes von König August III. von Sachsen, Friedrich Christian, Kurfürst von Sachsen, mit Maria Antoinette Wittelsbach (Bayern), Tochter des späteren Kaisers Karl VII. und Urenkelin von Johann III.
In den ersten sechzehn Jahren seiner Regentschaft betrieb August III. von Sachsen im Wesentlichen keine Münzpolitik. Erst 1749 wurde beschlossen, die Produktion von Kupferschillingen und -pfennigen aufzunehmen. Diese Aufgabe wurde von drei Münzstätten wahrgenommen: in Dresden, Gruntal und Gubin. Andererseits wurde 1752 in Leipzig mit der Herstellung von Goldmünzen (Augustorden und Dukaten sowie deren Bruchteile und Vielfache) und Silbermünzen (Taler, Halbtaler, Zwei-Zloty-Münzen, Tymphen, Torten, Sechspfennige, Drillinge und Halbtaler) begonnen. Formal gesehen war die Freigabe der Münzstätten, die polnische Münzen ausgaben, illegal. Dies lag daran, dass der polnische Sejm seine Zustimmung nicht erteilte. Das Gleiche gilt für die Tätigkeit der städtischen Münzanstalten im Königlichen Preußen. Gdańsk, Toruń und Elbląg nahmen die Münzproduktion auf, ohne den Kämmerer Karol Sedlnicki um Erlaubnis zu fragen.