Varietät mit dem Kreuz der Weltkugel der Krone, die auf die Verbindung der Basen des ersten und zweiten I in der Vorderseitenlegende abzielt, mit acht Blättern zu beiden Seiten des Wappenschildes auf der Rückseite, ohne Punkt nach dem Datum und mit einem Punkt bei den Initialen EC und der Bezeichnung 18.
Kratzer auf der Vorderseite.
In den ersten sechzehn Jahren seiner Herrschaft verfolgte August III. von Sachsen im Wesentlichen keine Münzpolitik. Erst 1749 wurde beschlossen, die Produktion von Kupferscherben und Pfennigen aufzunehmen. Diese Aufgabe wurde von drei Münzstätten wahrgenommen: in Dresden, Gruntal und Gubin. Andererseits wurde 1752 in Leipzig mit der Herstellung von Goldmünzen (Augustdorffelder und Dukaten sowie deren Bruchteile und Vielfache) und Silbermünzen (Taler, Halbtaler, Zweigoldmünzen, Tymphen, Torten, Sechspfennige, Dreifach- und Halbtaler) begonnen. Formal gesehen war die Freigabe der Münzprägeanstalten, die polnische Münzen ausgaben, illegal. Dies lag daran, dass der polnische Sejm seine Zustimmung nicht erteilte. Das Gleiche gilt für die Tätigkeit der städtischen Münzanstalten im Königlichen Preußen. Gdańsk, Toruń und Elbląg nahmen die Münzproduktion auf, ohne den Kämmerer Karol Sedlnicki um Erlaubnis zu fragen.