Eine Abart mit dem Kreuz der Kronenkugel, das auf die linke Hälfte der Basis des zweiten Buchstabens S in der Vorderseitenlegende zielt, mit der ovalen Brosche der Schließe glatt, mit einem Punkt darunter, mit acht Blättern zu beiden Seiten des Wappenschilds auf der Rückseite, mit einem Punkt nach dem Datum und ohne Punkte bei den Initialen EC und der Bezeichnung 18.
Ein attraktives Stück. Die Details sind gut erhalten, der Hintergrund hat einen mintfarbenen Glanz.
In den ersten sechzehn Jahren seiner Herrschaft betrieb Augustus III. von Sachsen im Wesentlichen keine Münzpolitik. Erst 1749 wurde beschlossen, die Produktion von Kupferscherben und Pfennigen aufzunehmen. Diese Aufgabe wurde von drei Münzstätten wahrgenommen: in Dresden, Gruntal und Gubin. Andererseits wurde 1752 in Leipzig mit der Herstellung von Goldmünzen (Augustorden und Dukaten sowie deren Bruchteile und Vielfache) und Silbermünzen (Taler, Halbtaler, Zwei-Zloty-Münzen, Tymphen, Torten, Sechspfennige, Drillinge und Halbtaler) begonnen. Formal gesehen war die Freigabe der Münzstätten, die polnische Münzen ausgaben, illegal. Dies lag daran, dass der polnische Sejm seine Zustimmung nicht erteilte. Das Gleiche gilt für die Tätigkeit der städtischen Münzanstalten im Königlichen Preußen. Gdańsk, Toruń und Elbląg nahmen die Münzproduktion auf, ohne den Schatzmeister Karol Sedlnicki um Erlaubnis zu fragen.