Variante mit der fehlerhaften Generalgouverneurs-Klausel.
Banknote mit einem PMG-Zertifikat mit der Note PMG 66 EPQ.
Eine sehr gut erhaltene Banknote mit der zweithöchsten Note im PMG-Register. Natürlich.
Es ist schwierig, eine so ausgezeichnete Note von PMG zu erwerben.
Im August 1915 wurde das Generalgouvernement Warschau in einem Teil des von der deutschen Armee besetzten Gebietes des Russischen Reiches eingerichtet. Am 5. November 1916 erließen die Generalgouverneure beider Besatzungszonen das Gesetz vom 5. November. Mit einem Erlass vom 9. Dezember 1916 errichteten die deutschen Besatzungsbehörden eine Emissionsanstalt, die Polnische Nationale Kreditbank, die am 26. April 1917 eröffnet wurde.
Die PKKP emittierte die in hundert Fenig unterteilte polnische Mark, deren Kurs an die deutsche Mark angeglichen war. Eiserne Fenig-Münzen und polnische Papiermark wurden in Umlauf gebracht. Die 1918 wiedergeborene polnische Republik verfügte zunächst nicht einmal über einen Ersatz für die eigene Staatskasse, so dass die polnische Mark als Zahlungsmittel anerkannt wurde.
Der wiedergeborene polnische Staat übernahm die PKKP und polonisierte sie. Der vom Warschauer Generalgouvernement geerbte Bestand an in Berlin gedruckten polnischen Mark wurde vollständig in Umlauf gebracht.
Die polnischen Mark wurden am 26. April 1917 mit einer Rückzahlungsgarantie in Höhe von einer Milliarde deutscher Mark in Umlauf gebracht. Die Deutschen bereiteten zwei Ausgaben von Papiergeld vor. Die erste, die von Sammlern gemeinhin als "jenerał" bezeichnet wird, bestand aus sechs Stückelungen, die Syntaxfehler aufwiesen. Daher wurde eine zweite Ausgabe mit korrigierten Aufschriften vorbereitet, und es wurden drei Nennwerte hinzugefügt: 5, 10 und 1000 polnische Mark. Diese von Sammlern als "allgemein" bezeichneten Banknoten wurden zwischen Juli und November 1917 in Umlauf gebracht, mit Ausnahme des höchsten Nennwerts, der im Januar 1918 auf den Markt kam.