Sorte mit Liquidationsstempel auf der Rückseite. Unterschrift des Kommissars Malachowski.
Klammerlöcher typisch für Taler.
Umlaufender Erhaltungszustand, aber für den vorgestellten Nennwert selten in so gutem Zustand anzutreffen.
Vertikal gebrochen und leicht gebogen durch das Feld, aber das Ausmaß der Bruch vernachlässigbar für andere Kopien uns bekannt.
Ein natürliches Exemplar, die trockenen Stempel sind gut lesbar, der Druck ist intensiv und hebt sich schön von dem natürlich cremefarbenen Papier ab.
Die Aufmerksamkeit wird auf die hohe Zentrierung des Drucks auf der Vorderseite gelenkt.
Ein hervorragendes Exemplar, eines der besten, das wir für diesen Nennwert auf einer Auktion angeboten haben!
Das Herzogtum Warschau wurde 1807 durch den Vertrag von Tilsit geschaffen. Durch ein Dekret des sächsischen Königs und Warschauer Fürsten Friedrich August vom 1. Dezember 1810 wurde Papiergeld eingeführt - die Kassationsscheine des Herzogtums Warschau. Diese hatten einen Nennwert von 1, 2 und 5 Taler. Beim Umtausch von Papiergeld in Bargeld wurde eine Provision von 2,22 % des Wertes erhoben. Bargeldscheine genossen daher nicht das Vertrauen der Bevölkerung. Außerdem konnte maximal die Hälfte des Steuerbetrags in Papiergeld bezahlt werden.
Die Gestaltung orientierte sich an dem damals im Königreich Sachsen umlaufenden Papiergeld. Es handelte sich um einseitige, rechteckige Drucke, die sich durch eine Komposition auszeichneten, die durch einen Zierrahmen mit dem Wappen des Herzogtums am oberen Rand abgeschlossen wurde.
Im Jahr 1812 wurde das Herzogtum Warschau von der russischen Armee besetzt. Auf ihrer Flucht aus Warschau nahm die Regierung des Herzogtums das Papiergeld mit, das in Krakau verbrannt wurde. Im Jahr 1815 wurde die Zentrale Liquidationskommission eingerichtet, um die Papiertaler von der Bevölkerung einzutreiben. Die Geldscheine waren auf den Rückseiten mit einem länglichen Siegel versehen. Sie wurden jedoch nie eingelöst.