Sorte mit Stempel auf der Rückseite. Seltenere Unterschrift von Kommissar Badeni.
Klammerlöcher typisch für Taler.
Mehrfach abgelenkt, aber für einen Taler aus der Zeit des Warschauer Fürstentums sehr gut erhalten mit überdurchschnittlicher Randqualität.
Trockenstempel lesbar, Druck außergewöhnlich zentrisch für eine Ausgabe des Herzogtums Warschau.
Ein hervorragendes Exemplar für die Ein-Taler-Stückelung. Ein würdiges Exemplar für eine fortgeschrittene Sammlung.
Das Herzogtum Warschau wurde durch den Vertrag von Tilsit im Jahr 1807 gegründet. Durch ein Dekret des sächsischen Königs und des Fürsten Friedrich August von Warschau vom 1. Dezember 1810 wurde Papiergeld eingeführt - die Kassationsscheine des Herzogtums Warschau. Diese hatten den Nennwert von 1, 2 und 5 Taler. Beim Umtausch von Papiergeld in Bargeld wurde eine Provision von 2,22 % des Wertes erhoben. Bargeldscheine genossen daher nicht das Vertrauen der Bevölkerung. Außerdem konnte maximal die Hälfte des Steuerbetrags in Papiergeld bezahlt werden.
Die Gestaltung orientierte sich an dem damals im Königreich Sachsen umlaufenden Papiergeld. Es handelte sich um einseitige, rechteckige Drucke, die sich durch eine Komposition auszeichneten, die durch einen Zierrahmen mit dem Wappen des Herzogtums am oberen Rand abgeschlossen wurde.
Im Jahr 1812 wurde das Herzogtum Warschau von der russischen Armee besetzt. Auf ihrer Flucht aus Warschau nahm die Regierung des Herzogtums das Papiergeld mit, das in Krakau verbrannt wurde. Im Jahr 1815 wurde die Zentrale Liquidationskommission eingerichtet, um die Papiertaler von der Bevölkerung einzutreiben. Die Geldscheine waren auf den Rückseiten mit einem länglichen Siegel versehen. Sie wurden jedoch nie eingelöst.